Die Verbreitung des Wolfes und sein Schutzstatus
Der Wolf (Canis lupus) ist eines der anpassungsfähigsten Säugetiere der Erde. Einst war er das am weitesten verbreitete Landsäugetier überhaupt. Seine Fähigkeit, in unterschiedlichsten Lebensräumen zu existieren – von der arktischen Tundra über dichte Wälder bis hin zu offenen Steppen und Halbwüsten – zeugt von seiner enormen ökologischen Flexibilität.
Historische und aktuelle Verbreitung
Ursprünglich besiedelte der Wolf fast die gesamte nördliche Hemisphäre. Sein Territorium erstreckte sich über ganz Nordamerika, weite Teile Asiens und den gesamten europäischen Kontinent bis hinunter nach Nordafrika.
Durch intensive Verfolgung durch den Menschen und den Verlust von Lebensräumen wurde der Wolf jedoch in vielen Teilen seines ursprünglichen Verbreitungsgebietes ausgerottet. In West- und Mitteleuropa sowie in großen Teilen der USA verschwand er im 19. und 20. Jahrhundert fast vollständig.
Heute erleben wir eine bemerkenswerte Rückkehr. Dank strenger Schutzmaßnahmen kehrt der Wolf in viele seiner alten Reviere zurück. In Europa breiten sich die Populationen von Osten und Süden her wieder aus, und auch in Nordamerika haben sich die Bestände stabilisiert. Dennoch ist sein heutiges Verbreitungsgebiet stark fragmentiert und nur noch ein Bruchteil dessen, was es einmal war.
Der Schutzstatus des Wolfes
Der Wolf ist kein gewöhnliches Wildtier; er ist eine "Schlüsselart" für das Ökosystem. Aufgrund seiner Geschichte der Verfolgung und seiner langsamen Reproduktionsrate genießt er heute international und national einen hohen Schutzstatus. Dieser Schutz ist in verschiedenen Abkommen und Listen verankert.
Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Schutzlisten und Konventionen:
1. IUCN (International Union for Conservation of Nature) – Die Rote Liste
Die IUCN führt die weltweite "Rote Liste gefährdeter Arten". Sie bewertet das Aussterberisiko von Tier- und Pflanzenarten global.
- Status: Global wird der Wolf derzeit als "Nicht gefährdet" (Least Concern) eingestuft.
- Hintergrund: Diese Einstufung bezieht sich auf die weltweite Gesamtpopulation, die dank großer Bestände in Russland und Kanada stabil ist.
- Wichtig: Betrachtet man jedoch isolierte regionale Populationen (z.B. in bestimmten Teilen Europas oder Mexikos), sieht das Bild oft anders aus. Diese lokalen Populationen können durchaus als "gefährdet" oder "vom Aussterben bedroht" gelten.
2. CITES (Washingtoner Artenschutzübereinkommen)
Das "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora" (CITES) regelt den internationalen Handel mit bedrohten Arten.
- Listung: Der Wolf ist im Anhang I und Anhang II gelistet.
- Bedeutung:
- Anhang I: Hier stehen Populationen, die unmittelbar von der Ausrottung bedroht sind (z.B. Wölfe in Bhutan, Indien, Nepal und Pakistan). Jeglicher kommerzieller Handel ist hier streng verboten.
- Anhang II: Hier sind die meisten anderen Wolfspopulationen gelistet. Der Handel ist zwar möglich, aber streng kontrolliert und genehmigungspflichtig, um eine Nutzung zu vermeiden, die das Überleben der Art gefährden könnte.
3. FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der EU
Für Wölfe in Europa ist dies das wohl wichtigste rechtliche Instrument. Die Richtlinie 92/43/EWG der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten zum Schutz von Arten und Lebensräumen.
- Listung: Der Wolf wird in den Anhängen II und IV (in einigen Ländern/Regionen Anhang V) geführt.
- Bedeutung:
- Anhang II (Besondere Schutzgebiete): Für Arten dieses Anhangs müssen Schutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) ausgewiesen werden, um ihren Lebensraum zu sichern.
- Anhang IV (Streng zu schützende Art): Dies gilt für die meisten Wölfe in der EU (u.a. in Deutschland). Es bedeutet ein striktes Tötungsverbot. Ausnahmen sind nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich (z.B. zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden, wenn es keine andere Lösung gibt).
- Anhang V (Verwaltete Entnahme und Nutzung): Dieser Status gilt für Wolfspopulationen in bestimmten Regionen (z.B. im Baltikum, in Teilen Spaniens oder Finnlands). Diese Tiere dürfen unter staatlicher Kontrolle bejagt ("genutzt") werden. Die Bedingung ist jedoch, dass die Jagd den Bestand der Population nicht gefährdet. Es ist ein flexiblerer Schutzstatus als in Anhang IV, erlaubt aber keine willkürliche Ausrottung.
- Ziel: Das Ziel der FFH-Richtlinie ist es, den "günstigen Erhaltungszustand" der Population zu erreichen und zu bewahren. Solange dieser Zustand nicht erreicht ist, bleibt der Schutzstatus extrem hoch.
4. Berner Konvention
Dieses Übereinkommen dient der Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume.
Aktuelle Entwicklung (Dezember 2024):Auf der 44. Sitzung des Ständigen Ausschusses in Straßburg beschlossen die Vertragsparteien eine historische Änderung des Schutzstatus für den Wolf (Canis lupus).
- Listung: Der Wolf wurde von Anhang II in Anhang III verschoben.
- Bedeutung:
- Anhang II (Bisher: Streng geschützt): Dies bedeutete ein striktes Tötungsverbot und die Pflicht zum absoluten Schutz des Lebensraums.
- Anhang III (Neu: Geschützt): Der Status wechselt zu einer regulären Schutzstufe. Dies gibt den Staaten mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung (Management) der Wolfspopulationen, solange der Bestand nicht gefährdet wird.
- Folgen für die EU: Dieser Schritt gilt als Vorbereitung der EU, um den Wolf auch in der oben genannten FFH-Richtlinie von Anhang IV (strenger Schutz) in Anhang V (regulierte Verwaltung) herabzustufen.
5. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Das BNatSchG regelt den Naturschutz und die Landschaftspflege in Deutschland und setzt europäische Richtlinien (wie die FFH-Richtlinie) in nationales Recht um.
- Listung: Der Wolf ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG als streng geschützte Art gelistet.
- Bedeutung:
- § 44 BNatSchG (Zugriffsverbote): Es ist verboten, Wölfe zu töten, zu verletzen, zu fangen oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu zerstören.
- § 45 & § 45a BNatSchG (Ausnahmen): Entnahmen (Abschüsse) sind bisher nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich (z. B. bei "problematischen" Wölfen, die wiederholt Herdenschutzmaßnahmen überwinden, oder zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden), sofern es keine zumutbaren Alternativen gibt.
- Aktuelle Situation & Ausblick: Da das BNatSchG streng an die Vorgaben der EU-Habitatrichtlinie gebunden ist, ändert sich der deutsche Schutzstatus nicht automatisch durch den Beschluss der Berner Konvention.
- Abhängigkeit: Erst wenn die EU auch die FFH-Richtlinie ändert (Verschiebung von Anhang IV zu V), kann und muss Deutschland das BNatSchG entsprechend anpassen.
- Konsequenz: Sollte die EU-Änderung vollzogen werden, würde der Wolf im BNatSchG voraussichtlich von "streng geschützt" auf "besonders geschützt" herabgestuft werden. Dies würde die rechtlichen Hürden für ein Bestandsmanagement (reguläre Jagd/Bejagung) deutlich senken und die Entnahme von Wölfen erleichtern.
Fazit
Der Wolf ist eines der am besten geschützten Tiere der Welt. Dieser Schutzstatus ist das Ergebnis eines gesellschaftlichen Umdenkens: Weg von der Angst vor dem "bösen Wolf", hin zum Verständnis seiner wichtigen Rolle in der Natur. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wie die FFH-Richtlinie sorgen dafür, dass der Wolf eine Chance hat, dauerhaft in unsere Kulturlandschaft zurückzukehren – eine Herausforderung, aber auch ein großer Erfolg für den Naturschutz.

